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Gewerbe

Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie folgende Fragen beantworten können:

  • Welche Adresse hat die Betriebsstätte?
  • Was ist der "Gewerbegegenstand" (möglichst konkrete Tätigkeitsbeschreibung)
  • Wann genau wird der Betrieb aufgenommen?
  • Wie viele Mitarbeiter/-innen werden in Voll- und Teilzeit beschäftigt?
  • Welche Rechtsform hat das Gewerbe?

Bei überwachungsbedürftigen Gewerben ist der Behörde außerdem noch ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen.

Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis.
Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen z. B. der Betrieb von Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Aufstellung von Spielgeräten, Versteigerer.
Für erlaubnispflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente erforderlich.

 

Gewerbeanmeldung/GewerbeummeldungGebühr
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.13,00 €
   
 
gebührenfrei 
   
15,00 €
   

 

 

 

Gewerbeanmeldung/GewerbeummeldungGebühr
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind.33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.13,00 €
   
 
gebührenfrei 
   
15,00 €
   

 

 

  • Personalausweis

§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

ummelden, gewerbsmäßig, gewerblich, anmelden, abmelden, Gewerberecht, Gewerbeangelegenheiten, Kleingewerbe, Gewerberegister, Gewerbegebiet, Gewerbeaufsicht, Gewerbeummeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbe

Ihre Ansprechperson

Fachberater
02861/939 169
Rathaus Gebäude C
Raum: C-058
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.