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Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzungen für den Stadtkern in Borken und den historischen Ortskern von Gemen

Die Innenstadt von Borken, hier insbesondere der zentrale Stadtkern und der historische Ortskern von Gemen waren in der Vergangenheit und sind auch heute noch ständigen Veränderungen unterworfen. Änderungen sind häufig Indiz für Stadtwandel und Stadtentwicklung, was generell zu begrüßen ist. Ein angemessener, auf die gegebenen städtebaulichen Strukturen ausgerichteter Wandel, sei es nun eine geänderte Gebäudenutzung oder eine Fassadenkorrektur, beweist eindrucksvoll, dass der Stadtkern und das historische Gemen jeweils ein lebendiges Gebilde sind, in der viele wichtige Funktionen ihren Platz haben.

Wandel im Innern heißt aber häufig auch Umgestaltung des Äußeren. Und diese Veränderungen haben, ausgehend von der einzelnen Fassade, oft gravierende Auswirkungen auf die gesamte Straßen- und Hofsituation eines Baublocks oder einer Bauzeile, häufig genug sogar Auswirkungen auf ein ganzes Stadtquartier.

Da aber gerade das äußere Erscheinungsbild immer auch als optische Visitenkarte der Gesamtstadt betrachtet werden muss, ist mit diesem Thema auch eine große städtische Verantwortung verbunden. Stadtbildgestaltung kann nur funktionieren, wenn gewisse Regeln beachtet werden. Neues muss mit Altem korrespondieren, zeitgemäße Architektur mit schützenswerten, teilweise denkmalwerten Baustrukturen in Einklang stehen.

Um die städtische Planungsziele für jeden Bürger darzulegen und zu verdeutlichen, hat der Rat der Stadt Borken schon 1994 und 1996 für den zentralen Innenstadtkern von Borken sowie für den historischen Ortskern von Gemen Bau- und Gestaltungsvorschriften als Satzung beschlossen. Um den Inhalt dieser Satzung für alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger transparent und anschaulich darlegen zu können, wurde ergänzend zum eigentlichen Satzungstext eine sogenannte "Planungsfibel" erstellt.

Es bleibt zu hoffen, dass die darin näher dargelegten Gestaltungsvorgaben die Akzeptanz dieser wichtigen Planaussagen erhöhen können. Damit wäre eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um die Attraktivitätssteigerung der Borkener Innenstadt und des historischen Ortskerns von Gemen erfolgreich fortzusetzen.

Die Planungsfibel ist für Interessierte in der Fachabteilung Umwelt und Planung erhältlich.

 

Satzung, Denkmalschutz, Denkmal, Natur und Umwelt, Gestaltung, Gebäude, BPlan, Bebauungsplan, Baugebiet, Bauen

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