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Gartenwasserzähler

Sie bewässern Ihren Garten mit Wasser, welches Sie über die Stadtwerke Borken beziehen und möchten hierfür keine Abwassergebühren entrichten? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich einen separaten Wasserzähler einbauen zu lassen, der die Wassermengen für die Gartenbewässerung erfasst.

 

Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Der Wasserzähler muss geeicht sein und nach Ablauf der Eichgültigkeit (nach 6 Jahren) ausgetauscht werden. 
  • Der Zähler muss fest eingebaut sein (d.h. nicht vor einen Wasserhahn geschraubt, sondern ortsfix in die Wasserleitung eingebaut). In der Regel ist dieser Einbau nur durch einen /eine Handwerker:In möglich.
  • Den/die Handwerker:In für den Einbau der Wasseruhr können Sie frei wählen.
  • Die Kosten für die Messeinrichtung und deren Einbau (ca. 100 Euro) tragen Sie selbst.
  • Ab einer jährlichen Gartenwasserschwundmenge von ca. 8 m³ rentieren sich die Kosten des Einbaus.

Sollten Sie sich für den Einbau des separaten Zählers entscheiden, so melden Sie diesen bitte unmittelbar nach dem Einbau über das Antragsformular (Erstantrag; siehe unten unter Formulare) an. Die benötigten Fotonachweise können Sie im Antragsformular hochladen.

Die Fotos sollten dabei folgende Informationen liefern:

 

  • Foto 1: Nachweis, dass der Zählerstand nach Einbau der Wasseruhr 0 m3 beträgt
  • Foto 2: Nachweis über den ortsfixen Einbau der Wasseruhr in die Wasserleitung (aus ca. 1 - 2 m Entfernung fotografiert)

Nachdem der Zähler eingebaut und die Fotos an die Stadt Borken übermittelt wurden, können Sie den Zähler für die Gartenbewässerung nutzen.

Um die Wasserschwundmengen geltend zu machen, müssen Siejedes Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Februar einen Folgeantrag auf Absetzung der Wasserschwundmengen stellen. Füllen Sie dazu bitte das entsprechende Online-Formular aus und fügen Sie ein Foto des aktuellen Zählerstandes bei.

 

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, das Formular zu nutzen, können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail an steuern@borken.de oder per Post an die Stadt Borken, Fachabteilung Steuern und Abgaben, Im Piepershagen 17, 46325 Borken senden (mindestens enthalten sollte sein: Name, Straße und Hausnr., Fotonachweise und, wenn bekannt, das Kassenzeichen).

 

Nachdem der Antrag bei der Stadt Borken eingegangen ist, wird dieser geprüft und die Wasserschwundmengen bei der Schmutzwasserkanalgebühr in Abzug gebracht.

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag jedes Jahr erneut gestellt werden und bis Ende Februar bei der Stadt Borken vorliegen muss, da eine Berücksichtigung sonst nicht mehr erfolgen kann

 

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Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 142
Rathaus Gebäude D
Raum: D-216
Im Piepershagen 17
46325 Borken

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