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Führungszeugnis

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dies bei jeder Meldebehörde beantragen, bei der Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung registriert sind.

 

Der Antrag für das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person

  • persönlich
  • unter Vorlage eines Ausweisdokumentes zu stellen. Bei Minderjährigen können ebenfalls die gesetzlichen Vertreter den Antrag vornehmen.

 

Der Antrag wird vom Bürgerbüro an das Bundesamt für Justiz verschickt und dort weiter bearbeitet. In der Regel dauert es 7 bis 14 Werktage, bis das Führungszeugnis bei Ihnen eingeht.
Man unterscheidet zwischen Führungszeugnissen für private Zwecke (Belegart N) und zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O). Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen zugeschickt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der Behörde unmittelbar durch das Bundesamt für Justiz übersandt.
Falls Sie ein Führungszeugnis der Belegart O beantragen möchten, benötigen wir die genaue Postanschrift der Behörde sowie das entsprechende Aktenzeichen.

Erweiterte Führungszeugnisse dürfen nur mit einem entsprechenden Nachweis der vorzulegenden Stelle beantragt werden (§ 30 a BZRG). Die Bestätigung ist bei Beantragung vorzulegen.

Die Personendaten im Führungszeugnis werden dreisprachig aufgeführt (deutsch, englisch, französisch). Enthält das Führungszeugnis keine Eintragungen, wird auch diese Information dreisprachig angegeben.

 

Wenn Sie bereits den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Onlineausweisfunktion besitzen, können Sie das Führungszeugnis auch ganz einfach online auf der Seite des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Beantragung nur auf der offiziellen Website des Bundesamtes für Justiz vornehmen.

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

Zum Terminservice

 

13,00 Euro

Gebührenbefreiung:
Aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann das Führungszeugnis gebührenfrei beantragt werden. Legen Sie hierzu eine entsprechende Bestätigung der gemeinnützigen Einrichtung/des Vereins o. ä. vor, für die Sie die ehrenamtliche Tätigkeit erbringen und das Führungszeugnis erforderlich ist.

 

13,00 Euro

Gebührenbefreiung:
Aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann das Führungszeugnis gebührenfrei beantragt werden. Legen Sie hierzu eine entsprechende Bestätigung der gemeinnützigen Einrichtung/des Vereins o. ä. vor, für die Sie die ehrenamtliche Tätigkeit erbringen und das Führungszeugnis erforderlich ist.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Bestätigung (nur bei erweiterten Führungszeugnissen oder ehrenamtlicher Tätigkeit)
Einwohnermeldeamt, Einwohneramt, Bürgerinformationszentrum, Bürgerbüro, Bürgeramt, Zentralregister, Führungszeugnis, polizeiliches, BZR, Bundeszentralregister
polizeiliches Führungszeugnis
Zentralregisterauszug

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939 175
Rathaus Gebäude C
Raum: C-071 - 074
Im Piepershagen 17
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