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Friedhofsangelegenheiten

Reihengrabstätten
werden der Reihe nach für die Dauer der Ruhefrist abgegeben. In jeder Grabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Nutzungszeit ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Angehörigen. Reihengrabstätten können vor Ablauf der Ruhefrist nicht eingeebnet werden. Die Nutzungs- und Ruhefrist beträgt 25 Jahre.

 

Wahlgrabstätten
werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die 30-jährige Nutzungsdauer abgegeben. Die Nutzungsdauer ist verlängerbar. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann zurückgegeben werden, wenn die Ruhefrist des Letztverstorbenen abgelaufen ist. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre.

 

Gemeinschaftswahlgrabstätten
werden auf dem Friedhof Butenwall angeboten. Sie haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für ein pflegefreies Gemeinschaftswahlgrab zu erwerben. Diese Gemeinschaftswahlgrabstätten sehen sowohl die Erd- als auch Urnenbestattung vor. Die Pflege und Unterhaltung dieser Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsgärtner.

 

Urnenreihengrabstätten und anonyme Urnenreihengrabstätten
werden als einstellige Grabstätten für die Beisetzung von Asche abgegeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Reihen- bzw. anonyme Reihengrabstätten analog.

 

Urnenwahlgrabstätten
werden als ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten für die Beisetzung von Asche abgegeben. Je Grabstelle kann nur eine Urne beigesetzt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten analog.

 

Urnenwandkammern
sind Grabstätten für die oberirdische Urnenbestattung. Die Beisetzung der Urne erfolgt durch das Einsetzen der Urne in eine Urnenwandkammer.

Die Urnenbeisetzung in der Urnenwand wird nur auf dem Waldfriedhof Borken, Dülmener Weg angeboten. Die Urnenwandanlage ist mit Urneneinzelkammern für je zwei Urnen ausgestattet. Aufgrund der begrenzten Kapazität kann diese Bestattungsform nur gewählt werden, soweit freie Urnenkammern verfügbar sind.

Die Urnenwandkammern werden für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben.

 

Baum-Urnenwahlgrabstätten
werden nur auf dem Waldfriedhof angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Gemeinschaftsbaum oder einem Familienbaum zu erwerben. Eine individuelle Gestaltung des Grabes ist nicht gestattet. Der Wald soll in seiner ursprünglichen und natürlichen Substanz erhalten bleiben. Am Eingangsbereich des Bestattungswaldes besteht die Möglichkeit Kerzen und Blumenschmuck abzustellen.

 

Rasengrabstätten
sind für Erd- und Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten. Die Pflege und Unterhaltung dieser Grabfelder erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

 

Anonyme Reihengrabstätten
werden auf anonymen Grabfeldern abgegeben. Die Angehörigen haben keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Grabstelle. Die Pflege und Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Reihengrabstätten analog.

 

Ascheverstreuungen
werden nur auf dem Waldfriedhof durchgeführt.

 

Grabstellen für Angehörige anderer Religionen
Weiter Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.

 

Flyer: Erweiterte Bestattungsformen

Friedhofsgebühren

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Auswertungen aus dem Sterberegister für das Jahr 2022

Erstbeurkundungen

611

(2021 - 529)

Anzeige

schriftlich

mündlich

 

423

188

 

69 %

31 %

Geschlecht

männlich

weiblich

 

311

300

 

51 %

49 %

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Bestattungswesen

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