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Fischereischein

 

Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.

  

Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.

  • Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich und:
  • Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.

Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen stellen Sie in unserem Bürgerbüro.

 

Unser Tipp:

Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

Zum Terminservice

 

16,00 Euro Fischereischein für 1 Jahr
48,00 Euro Fischereischein für 5 Jahre
8,00 Euro Fischereischein für Jugendliche
5,00 Euro Zweitausfertigung des Fischereischeines

16,00 Euro Fischereischein für 1 Jahr
48,00 Euro Fischereischein für 5 Jahre
8,00 Euro Fischereischein für Jugendliche
5,00 Euro Zweitausfertigung des Fischereischeines

  • ein aktuelles Lichtbild
  • das Zeugnis über die Fischerprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderpass
Einwohnermeldeamt, Einwohneramt, Bürgerinformationszentrum, Bürgerbüro, Bürgeramt, Angelsport, Angeln, fischen, Fisch
Angelschein

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939 175
Rathaus Gebäude C
Raum: C-071 - 074
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung online (siehe Terminservice) oder telefonisch über die Rufnummer 02861/939-777!

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