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Familienpass

Informationen zum Familienpass der Stadt Borken

Was ist ein Familienpass?
Wir stellen den Familienpass als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller Familienmitglieder aus. Er ist für ausweispflichtige Familienmitglieder (ab 16 Jahre) nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Pass ist nicht übertragbar; Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge.

Wer erhält den Familienpass?
Alle Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen, erhalten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens einen Familienpass.

Das gleiche gilt für alle Alleinerziehenden mit einem Kind oder mit mehreren Kindern.

Ist eines oder sind mehrere der mindestens drei Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird, bereits 18 Jahre oder älter, kann der Familienpass beantragt werden. Legen Sie dabei bitte den neuesten Kindergeldbescheid vor!

Familien, in denen künftig das dritte Kind noch geboren wird oder die mit drei oder mehreren Kindern nach Borken zuziehen, erhalten den Familienpass nach der Anmeldung. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Wie lange gilt der Familienpass?
Bei den Familien, die zurzeit noch drei oder mehr Kinder unter 18 Jahre haben, gilt der Pass bis zum Ende des Jahres, in dem nur noch zwei Kinder unter 18 Jahre alt sind.

Danach können Sie eine Verlängerung beantragen, wenn noch für mindestens drei Kinder Kindergeld gezahlt wird.

Bei Familien, die nicht mehr drei Kinder unter 18 Jahre haben, aber noch für mindestens drei Kinder Kindergeld bekommen und deshalb einen Familienpass beantragen, gilt dieser bis zum Ende des auf die Antragstellung laufenden Jahres.

Solange noch Kindergeld für mindestens drei Kinder gezahlt wird, kann der Pass anschließend bei Vorlage des neuesten Kindergeldbescheides um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Für Alleinerziehende mit einem Kind oder mit mehreren Kindern wird der Familienpass nur für ein Jahr ausgestellt, er kann aber unter den gegebenen Voraussetzungen um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Welche Vergünstigungen bietet der Familienpass?

  • Ermäßigung der Musikschulgebühren um 10 % (zusätzlich zu den schon vorgesehenen Vergünstigungen durch Teilnehmer-, Mehrfächer- u. Sozialermäßigungen)
  • Ermäßigung der Volkshochschulgebühren (Diese Ermäßigung gilt nicht für die Kostenbeiträge und Umlagen sowie bei Lehrgängen der berufsbezogenen Weiterbildung.)

Ebenso wie die Stadt Borken haben auch die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Velen den Familienpass eingeführt und bestimmte Vergünstigungen damit verbunden. Die Stadt Borken hat mit diesen Gemeinden vereinbart, dass die Familienpässe gegenseitig anerkannt werden.

Als Familienpassinhaber erhalten Sie deshalb auch in diesen Gemeinden bestimmte Vergünstigungen. Neben den Ermäßigungen der Musikschul- und Volkshochschulgebühren, die in allen genannten Gemeinden gewährt werden, gibt es in den einzelnen Nachbargemeinden noch verschiedene weitere Vergünstigungen in Form ermäßigter Preise, und zwar

  • in Heiden im Frei- u. Wellenbad sowie für die Tennis- u. Minigolfanlagen
  • in Raesfeld bei Veranstaltungen des Kath. Bildungswerkes,
  • in Reken in den Freizeit- und Schwimmanlagen,
  • in Bocholt (Bahia-Erlebnisbad), bei Ferienmaßnahmen u. Theaterveranstaltungen sowie bei Veranstaltungen des Kath. Bildungswerkes

Die Einzelheiten über den Umfang der Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Besuch der entsprechenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen.

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

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Einwohnermeldeamt, Einwohneramt, Bürgerinformationszentrum, Bürgerbüro, Bürgeramt, Ermäßigung, Familienkarte, Familienpass, Familie, Familienausweis, Familienermäßigung

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