Erbbaurecht
Die Stadt Borken tritt im Grundstücksverkehr sowohl als Erbbaurechtsnehmerin als auch als Ausgeberin von Erbbaurechten auf. Das Erbbaurecht ist das ein Grundstück belastende vererbliche und veräußerliche Recht, ein Bauwerk auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks zu haben. Während in der Vergangenheit die Grundstücksvergabe von Wohnbaugrundstücken im Wege des Erbbaurechts als Instrument genutzt wurde, auch finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten eigenen Wohnraum zu verschaffen, spielt die Vergabe von neuen Erbbaurechten heute eine eher untergeordnetere Rolle. Erbbaurechte können wie Grundstücke veräußert und belastet werden. Die Vergabe eines Erbbaurechts ist in der Regel mit der Zahlung von Erbbauzinsen für die Dauer der Laufzeit des Erbbaurechts verbunden. Meist sind die Erbbauzinsen wertgesichert. Durch die lange Laufzeit eines Erbbaurechts, in der Regel 99 Jahre, bleiben die Vertragspartner in ständiger Beziehung zueinander, da das Erbbaurecht immer den aktuellen Begebenheiten angepasst werden muss. Fragen und Anliegen zu Erbbaurechtsverträgen bei denen die Stadt Borken Vertragsbeteiligte ist, können kurzfristig jederzeit geklärt werden.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenLaura Teriet
Raum: D-203
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.