Elterngeld
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007.
Anspruchsvoraussetzung und Höhe der Leistung
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro.
Die Elterngeldstelle befindet sich beim Kreis Borken.
Weitere Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und benötigte Unterlagen finden Sie unter
Bundeselterngeldgesetz (BEEG)