Eingriffsregelung
Bautätigkeiten verursachen in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen minimiert sowie durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden müssen (Minderungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen).