Ehe für alle
Mit Wirkung vom 01.10.2017 wurde die Ehe für alle eingeführt. Damit können unterschiedlich geschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen.
Die in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 begründeten Lebenspartnerschaften bleiben bestehen.
Die Paare können die eingetragenen Lebenspartnerschaften in eine Ehe umwandeln lassen. Für die Anmeldung der Umwandlung ist das Wohnsitzstandesamt zuständig.
Neubegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist seit dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenCarolin Südholt
Raum: C-067
Im Piepershagen 17
46325 Borken