Bildung und Teilhabe (SGB II)
Seit Anfang 2011 können bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt werden.
Diese Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen gesondert beantragt werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen und Merkblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenFrau Hartl (BuT f. SGB II-u. SGB XII Bezieher)
Raum: E-011
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.