Bildung und Teilhabe (für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag)
Seit Anfang 2011 können bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt werden.
Diese Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen gesondert beantragt werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen und Merkblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen
FachberaterinnenFrau Tadday (Wohngeld / BuT) (Wohngeld/BuT)
Raum: E-010
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Frau Wallstein (Wohngeld / BuT)
Raum: E-009
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.