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Bewohnerparkausweis

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?

  • Bewohnerinnen/Bewohner müssen in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein
  • Bewohnerinnen/Bewohner verfügen in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage
  • Bewohnerinnen/Bewohner sind Halterinnen/Halter eines Kraftfahrzeuges, das von ihr/ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt werden (ansonsten Bestätigung der/des Kfz-Halterin/Halters erforderlich)
  • Bewohnerinnen/Bewohner verpflichten sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen


Wozu berechtigt die Erlaubnis?

  • kostenloses Parken auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

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Zum Terminservice

25,00 Euro für 12 Monate
6,40 Euro für drei Monate

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  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Überlassungserklärung und Kopie des Personalausweises des KFZ-Halters (nur notwendig, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person angemeldet ist)
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Anwohnerparkausweis

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939-175
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Im Piepershagen 17
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