Beurkundung: Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht
Beurkundungen
Die Urkundspersonen des Jugendamtes der Stadt Borken sind befugt, unter anderem folgende öffentlichen Beurkundungen vorzunehmen
- Erklärung, durch die die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird
- Zustimmungserklärung der Mutter sowie etwa erforderlich werdende Zustimmungen des Ehemannes der Mutter, des Kindes oder des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin!
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann beim Jugendamt anerkannt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Eltern können gemeinsam oder getrennt im Jugendamt der Stadt Borken vorsprechen. Die Vaterschaftsanerkennung / Zustimmung der Mutter kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung. Für diese Aufgabe kann auch eine kostenlose Beistandschaft beantragt werden. Ohne rechtsverbindliche Vaterschaftsfeststellung können für Kinder weder Unterhalts- noch eventuelle Renten- oder Erbansprüche geltend gemacht werden. Eine kostenlose Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin!
Erforderliche Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
Sorgeerklärungen
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind ausüben. Hierzu sind die öffentlich beurkundeten Erklärungen der beiden Elternteile erforderlich (Sorgeerklärung).
Sofern keine Sorgeerklärungen abgegeben werden, übt die Mutter des Kindes die elterliche Sorge allein aus. Die Sorgeerklärung kann nur einmal abgegeben und nur durch Beschluss des Familiengerichtes aufgehoben oder geändert werden.
Weiterhin stellt das Jugendamt der Stadt Borken Sorgebescheinigungen (Negativatteste) für Kinder, die in Borken geboren sind, aus.
Erforderliche Unterlagen
- gültige Ausweispapiere
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Geburtsurkunde des Kindes
Ihre Ansprechpersonen
FachberaterinnenFrau Kuhlmann
Raum: C-253
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Frau Bitting
Raum: C-253
Im Piepershagen 17
46325 Borken
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