Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen
Haben Sie Fragen zu Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern, jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)?
Alleinstehende Mütter und Väter, die für ein Kind zu sorgen haben, sowie junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung um Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, beziehungsweise gegenüber ihren Eltern geltend zu machen.
Auch Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, können sich bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt) beraten lassen.
Voraussetzungen
Beratung und Unterstützung erhält der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beratung junger Volljähriger endet mit dem 21. Geburtstag.
§ 18 SGB VIII
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenFrau Kuhlmann
Raum: C-253
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.