Beratung über die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Eine Beratung über die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern bezieht sich auf die Besonderheiten des Sorgerechts bei der Geburt eines Kindes außerhalb der Ehe.
Hinweis zu Beurkundungen:
Gegebenenfalls erforderliche Beurkundungen u.a.
- der Vaterschaft
- einschließlich der erforderlichen Zustimmungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts
werden ebenfalls vom Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Borken vorgenommen.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenFrau Kuhlmann
Raum: C-253
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.