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Beratung über die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

Eine Beratung über die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern bezieht sich auf die Besonderheiten des Sorgerechts bei der Geburt eines Kindes außerhalb der Ehe.

Hinweis zu Beurkundungen:

Gegebenenfalls erforderliche Beurkundungen u.a.

  • der Vaterschaft
  • einschließlich der erforderlichen Zustimmungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts

werden ebenfalls vom Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Borken vorgenommen.

 

Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanerkenntnis, Vaterschaft, Kind, Alleinerziehend

Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 287
Rathaus Gebäude C
Raum: C-253
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.