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Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Getrenntlebende sorgeberechtigte Elternteile können im Jugendamt der Stadt Borken kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Der Beistand tritt zu dem von der Mutter benannten Vater in Verbindung. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Falls die Vaterschaft nicht freiwillig beim Jugendamt anerkannt wird, stellt der Beistand im Namen des Kindes einen gerichtlichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen prüft der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die genaue Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages. Eine freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann von den Urkundspersonen des Jugendamtes beurkundet werden. Ist der Unterhalt strittig, wird das Kind in einem gerichtlichen Verfahren durch den Beistand vertreten.
Sofern Unterhaltspflichtige ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, setzt der Beistand die Unterhaltsansprüche der von ihm vertretenen Kinder durch (gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt oder die Voraussetzungen, die für die Einrichtung einer Beistandschaft erfüllt sein müssen, nicht mehr vorliegen. Der Elternteil ist dann wieder allein für die Vertretung des Kindes in diesem Bereich zuständig.

Weitere Informationen
Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

  • gültige Ausweispapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • soweit vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkenntnis
  • BGB
  • ZPO
  • FamFG
  • Beurkundungsgesetz
  • SGB VIII
  • Insolvenzordnung
Alleinerziehend, Kind, Unterhalt, Unterhaltsheranziehung, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkenntnis, Vaterschaftsanerkennung

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