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Beglaubigungen

Beglaubigung von Urkunden  

Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn

  • das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
  • die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.

Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

 

Bitte bringen Sie die Originaldokumente mit.

Dokumente in ausländischer Sprache werden im Bürgerbüro kopiert.

Ab 10 Beglaubigungen wird ein Tag zur Bearbeitung benötigt.

Standesamtliche Dokumente dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an das ausstellende Standesamt.

Für Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt.

 

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB) z.B. Vorsorgevollmachten. Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters leisten.

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

Zum Terminservice

 

 

Beglaubigen von Abschriften, Auszügen, Zeichnungen, Plänen, je Seite:

4,20 Euro

 

Beglaubigen von Zeugnissen für Bewerbungszwecke:

2,10 Euro

 

Beglaubigen von Unterschriften oder Handzeichen:

2,50 Euro

 

 

Kopie einseitig A 4 Papier:  
0,70 Euro


Kopie beidseitig A 4 Papier:
1,40 Euro


Kopie einseitig A 3 Papier: 
0,90 Euro


Kopie beidseitig A 3 Papier:
1,80 Euro

 

Beglaubigen von Abschriften, Auszügen, Zeichnungen, Plänen, je Seite:

4,20 Euro

 

Beglaubigen von Zeugnissen für Bewerbungszwecke:

2,10 Euro

 

Beglaubigen von Unterschriften oder Handzeichen:

2,50 Euro

 

 

Kopie einseitig A 4 Papier:  
0,70 Euro


Kopie beidseitig A 4 Papier:
1,40 Euro


Kopie einseitig A 3 Papier: 
0,90 Euro


Kopie beidseitig A 3 Papier:
1,80 Euro

 

Einwohnermeldeamt, Einwohneramt, Bürgerinformationszentrum, Bürgerbüro, Bürgeramt, Kopien, beglaubigt, beglaubigen, Abschrift

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939-175
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