Bebauungsplanangelegenheiten (Neuaufstellung, Änderung, Aufhebung)
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Grundstücksangaben:
- Gemarkung
- Flurstücksnummer
- Grundstücksnummer
§ 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Bebauungsplan)
Ihre Ansprechperson
FachberaterMartin Dahlhaus
Raum: C-371
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.