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Asylbewerber / -berechtigte

Die Stadt Borken nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung. Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter/innen beraten und betreut.

 

Asylbewerberleistungsgesetz - Asylbewerber

SGB II /SGB XII - Asylberechtigte

Asylanten, soziales, Hilfe, Ausländer, Flüchtling, übergangsheime, Unterkunft, Beratung, Betreuung
Hilfen für ausländische Flüchtlinge

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