Asylbewerber / -berechtigte
Die Stadt Borken nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung. Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter/innen beraten und betreut.
Asylbewerberleistungsgesetz - Asylbewerber
SGB II /SGB XII - Asylberechtigte
Ihre Ansprechpersonen
Fachberater*innenFrau Renners
Raum: E-110
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Herr Suttrup Teamsprecher
Raum: E-113
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Frau Schwarzer
Raum: E-105
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Frau Malyszek Integrationsbeauftragte
Raum: E-110
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.