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Anträge für Stundung und Ratenzahlung im Rahmen der Vollstreckung

Anträge für Stundung und Ratenzahlungwerden von der Stadtkasse bearbeitet, wenn die Fälligkeit bereits eingetreten und sich die Forderung bereits im Mahn- oder Vollstreckungsverfahren befindet. Wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiter*innen, die in den entsprechenden Schreiben als Ansprechpersonen genannt sind.
 

Grundsätzlich ist ein Stundungsantrag vor dem Fälligkeitstermin bei der entsprechenden Fachabteilung vorzulegen, die die Forderung festgesetzt hat. Dem Stundungsantrag kann nur zugestimmt werden, wenn die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass die Realisierung der Forderung nicht gefährdet erscheint. Gestundete Beträge werden mit 0,5%/ Monat verzinst.
 

Mitteilung über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Stundung, Ratenzahlung, Stundungsantrag, Forderungen

Ihre Ansprechpersonen

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