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Anmeldung zur Eheschließung

Wenn Sie sich entschlossen haben, sich im Standesamt das Ja-Wort zu geben, ist der erste Schritt in eine gemeinsame Zukunft die Anmeldung der Eheschließung.

Zuständig ist das Wohnsitzstandesamt. Dabei ist der Haupt- oder Nebenwohnsitz maßgeblich.

Beim Wohnsitzstandesamt kann frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin die Eheschließung angemeldet werden.
Das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen. Dazu sind je nach Lage des Falls unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

  • wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 60,00 Euro
  • wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 99,00 Euro
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21,00 Euro
  • Eidesstattliche Versicherung: 30,00 Euro
  • Geburts- und Eheurkunde (erstes Exemplar) jeweils: 12,00 Euro
  • weitere Exemplare dieser Urkunden jeweils: 6,00 Euro
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen: 20,00 Euro
  • Trauung außerhalb der Dienstzeiten (freitagsnachmittags, samstags): Zusatzgebühr 99,00 Euro
  • wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 60,00 Euro
  • wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 99,00 Euro
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21,00 Euro
  • Eidesstattliche Versicherung: 30,00 Euro
  • Geburts- und Eheurkunde (erstes Exemplar) jeweils: 12,00 Euro
  • weitere Exemplare dieser Urkunden jeweils: 6,00 Euro
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen: 20,00 Euro
  • Trauung außerhalb der Dienstzeiten (freitagsnachmittags, samstags): Zusatzgebühr 99,00 Euro

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn beide Eheschließende

  • deutsche Staatsangehörige,
  • volljährig und geschäftsfähig sind,
  • nicht bereits verheiratet waren,
  • ihren Hauptwohnsitz in Borken haben und
  • beide in Borken geboren sind.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur die gültigen Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 6 Monate):

  1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Borken ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
  2. Wenn Sie nicht in Borken geboren sind, eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
  3. Verwitwete und Geschiedene müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Geburtsstandesamt),

    von allen Vorehen jeweils eine beglaugibte Abschrift aus dem Eheregister, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist (zu erhalten beim Heiratsstandesamt der Vorehe).

    Wenn Sie in Borken geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück.
     
  4. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

Erkundigen Sie sich beim Standesamt, wenn Sie

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind,
  • nicht zum ersten Mal heiraten,
  • adoptiert worden sind oder
  • im Ausland geschieden wurden

 

Trauzeugen

Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.

  

Auswertungen aus dem Eheregister für das Jahr 2022

 

Eheschließungen200   (2021 - 209)
   davon gleichgeschlechtliche Paare6 
Namensführung
   kein gemeinsamer Ehename
   Ehename

 
23
176

 
13 %
87 %

mit Hinzufügung

16

9 %

 

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