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Anmeldung bei der Meldebehörde

Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Borken? Herzlich willkommen!

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug müssen Sie sich bei Ihrem Bürgerbüro anmelden.

Wenn es sich bei der neuen Anschrift um eine Mietwohnung o.ä. handelt, benötigen Sie für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Sind Sie selbst Eigentümer der neuen Anschrift, entfällt die Bestätigung. Bringen Sie zur Anmeldung ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit.

Wenn Sie aus dem Kreis Borken zuziehen, ist die Änderung der Anschrift im Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) auch im Bürgerbüro möglich.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner/innen können sich bei der Anmeldung vertreten.

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

 

Zum Terminservice

  • Personalausweis
  • Reisepass (sofern vorhanden)
  • Kinderausweis (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (falls kein anderes Dokument vorhanden ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein (bei Zuzug aus dem Kreis Borken)
  • Wohnungsgeberbestätigung (wenn es sich um eine Mietwohnung handelt)
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Ummeldung

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939-175
Rathaus Gebäude C
Raum: C-069
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung online (siehe Terminservice) oder telefonisch über die Rufnummer 02861/939-777!

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Rathaus Gebäude C
Raum: C-071 - 074
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