Wer seinen Schottergarten in ein kleines Blumen- und Insektenparadies verwandelt, neue Bäume und Hecken pflanzt oder seine Dächer und Fassaden begrünt, kann ab jetzt von Zuschüssen der Stadt Borken profitieren: Anfang Juni 2023 hat der städtische Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung das neue Förderprogramm der Stadt Borken für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung beschlossen.
Förderanträge können ab sofort für alle „grünen Maßnahmen“ gestellt werden, mit deren Umsetzung ab dem 1. Juni 2023 begonnen wurde. Bei der Beantragung lohnt es sich schnell zu sein, da die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von zunächst 30.000 Euro pro Jahr nach dem Windhund-Prinzip vergeben werden.
Diese konkreten Maßnahmen fördert die Stadt Borken:
- Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Gärten
- Extensive Begrünung von Dächern und Fassaden
- Neupflanzungen von Bäumen und Heckenstrukturen
- Pflegemaßnahmen für besonders schützenswerte Bäume
- Anlagen zur Niederschlagsentwässerung
- Übernahme von Patenschaften für öffentliche Grünflächen
Die Beantragung von Fördermitteln ist nach erfolgter Umsetzung und innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung möglich. Für die einzelnen Maßnahmen gewährt die Stadt Borken Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe. Wie hoch die Förderungen jeweils sind, ist der Förderrichtline zu entnehmen.
„Mit unserem Förderprogramm möchten wir für Bürgerinnen und Bürger sowie ortsansässige Unternehmen Anreize setzen, ihr Engagement für den Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung zu intensivieren“, betont Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing und macht deutlich: „Nur gemeinsam wird es uns gelingen, die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler Ebene zu begrenzen und die Klimaresilienz unserer Stadt zu verbessern.“ Sie hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Borkener Unternehmen das Förderprogramm in Anspruch nehmen.
Laut Borkens Bürgermeisterin habe die Stadt bei der Entwicklung ihres Förderprogramms großen Wert daraufgelegt, die Hürden für die Inanspruchnahme von Fördermitteln und den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten. Die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln erfolge daher ganz bewusst digital und nur in Ausnahmefällen in Papierform.
Mehr Informationen zum neuen Förderprogramm für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung und die gesamte Förderrichtlinie ist unter www.borken.de/gruenfoerderung zu finden. Für Rückfragen stehen Lea Kohlruss unter Tel. 02861/939-256 und Stephan Ohlmeier unter Tel. 02861/939-438 vom Fachbereich Bau- und Fördermittelmanagement der Stadt Borken gerne zur Verfügung.