Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von Januar 2024 bis Ende Dezember 2028 wird demnächst vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Borken erfolgen. Für die Wahlen haben der Rat der Stadt Borken sowie der Ausschuss für Jugend und Familien nun Vorschlagslisten – entsprechend der Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes beziehungsweise des Jugendgerichtsgesetzes – beschlossen. Die Liste der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen liegt vom 10. bis 14. Juli 2023 im Rathaus der Stadt Borken (Gebäude D, Zimmer D-105) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Da die Benennung von Wahlvorschlägen für die Schöffenlisten nicht zahlenmäßig begrenzt ist, hat die Stadtverwaltung – wie in den letzten Jahren – alle Personen, die sich freiwillig zur Übernahme des Schöffenamtes bereiterklärt haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, in die Vorschlagslisten der Stadt Borken aufgenommen.
Gegen die Aufnahme bestimmter Personen in diese Vorschlagslisten kann bis Freitag, 21. Juli 2023, schriftlich oder zu Protokoll aus den in den Paragrafen 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz aufgeführten Gründen Einspruch erhoben werden. Die Paragrafen 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz liegen ebenfalls zur Einsichtnahme im Rathaus aus.
Für Rückfragen steht Julia Scholten, Leiterin der Stabsstelle Politik, Recht und Kommunikation der Stadt Borken, gerne zur Verfügung: Tel. 02861/939-104, E-Mail: julia.scholten(at)borken.de.