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Land Nordrhein-Westfalen unterstützt soziale Einrichtungen und Beratungsstellen - „Stärkungspakt NRW“: Stadt Borken erhält knapp 130.000 Euro / Anträge können ab sofort gestellt werden / Sozialausschuss entscheidet über Verteilung der Gelder

Als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewährt daher den Kreisen, den kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen zum Ausgleich krisenbedingt anfallender Mehrausgaben. Die Anträge hierfür können ab sofort gestellt werden.

Die zusätzliche finanzielle Unterstützung diene laut dem Land im Schwerpunkt der Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Anpassung an den erhöhten Bedarf und auch einer zunehmenden Inanspruchnahme von Angeboten durch Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung sieht – ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes – weiteren Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Borken erhält 129.843 Euro. Die Unterstützungsleistungen, die sich in ihrer Höhe an der Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden bemisst, können die Städte und Gemeinden entweder selbst für eigene Einrichtungen der sozialen Infrastruktur verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben.

Unter Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates gemeint, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen SGB-II-Leistungen, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis Sonntag, 30. April 2023, eine Bedarfsmeldung beim Fachbereich Soziales der Stadt Borken einreichen. Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss über die Verteilung der Gelder.

Die Stadt Borken informiert auf der Internetseite www.borken.de/staerkungspakt über die Sonderleistung und über Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Auf der Internetseite finden die Einrichtungen auch die erforderliche Bedarfsmeldung.

Weitere Informationen zum Stärkungspakt gibt es beim NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.

Land NRW