Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege?
Eine individuelle, familiennahe und qualifizierte Betreuung für Kinder zwischen 0 - 14 Jahren. Eine Kindertagespflegeperson betreut zu vereinbarten Zeiten ein oder mehrere Kinder in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten. Eine weitere Form der Kindertagespflege ist die Großtagespflegestelle, in der zwei Kindertagespflegepersonen bis zu neun Kinder betreuen. In Einzelfällen betreuen Kindertagespflegepersonen auch im elterlichen Haushalt.
Eine kleine Gruppe von höchstens 5 Kindern pro Kindertagespflegeperson bildet die Grundlage für eine altersgerechte und entwicklungsspezifische Erziehung, Bildung und Betreuung.
Merkmale der Kindertagespflege:
- Familienähnliche Struktur
- Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen
- Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes und der Eltern
- Lernen in der Kleingruppe
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Vermittlung nahe am Wohn- oder Arbeitsort der Eltern
Wer kann Kindertagespflege beantragen?
Alle Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung.
Vor dem ersten Lebensjahr und ab dem dritten Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Betreuung in der Kindertagespflege bewilligt werden. Bitte lassen Sie sich zu diesen Voraussetzungen beraten.
Die Fachberatung des Jugendamts bietet:
- individuelle Begleitung bei der Suche und Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern während der Dauer des Betreuungsverhältnisses
- fachliche Begleitung der Kindertagespflegepersonen
- Umfangreiche Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
- Regelmäßige Überprüfung der Eignung der Kindertagespflegepersonen
- Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß §43 SGB VIII
Sie möchten als Tagespflegeperson arbeiten?
Die Betreuung von Kindern ist eine ganz besondere und allem voran eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um für Kinder eine förderliche und individuelle Kindertagespflege sicherzustellen, bedarf es deshalb einer entsprechenden Vorbereitung.
Daher benötigen Sie, wenn Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten möchten, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nach Prüfung verschiedener Voraussetzungen von dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Borken erteilt. Im Zuge dessen werden beispielsweise räumliche Voraussetzungen, gesundheitliche Belastbarkeit und pädagogische Fähigkeiten geprüft. Außerdem erhalten Sie in einem Beratungsgespräch Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen, Versicherungen und den gesetzlichen Grundlagen der Kindertagespflege.