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Elternbeiträge

Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der OGS, der Kita bzw. der Kindertagespflege zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge regeln die jeweiligen Elternbeitragssatzungen.

Die Höhe des Elternbeitrages ist abhängig von der Betreuungsart (Kita, Kindertagespflege, OGS), des Betreuungsumfanges und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Zunächst füllen Sie als Eltern eine verbindliche Erklärung aus, in dem Sie ihr voraussichtliches Familien-Jahresbrutto-Einkommen erklären. Aufgrund dieser Selbsteinschätzung wird dann ein vorläufiger Elternbeitragsbescheid erlassen, in dem die monatliche Beitragshöhe genannt ist. Nach Ablauf des Kalenderjahres sind Sie als Eltern verpflichtet, das zunächst geschätzte Familien-Jahresbrutto-Einkommen anhand von entsprechenden Belegen/Unterlagen gegenüber der Stadt Borken nachzuweisen. Hierauf erhalten Sie dann den endgültigen Elternbeitragsbescheid. Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden selbstverständlich zurückerstattet. Zu wenig gezahlte Elternbeiträge werden nachgefordert.

 

Beitragsfreiheit ab dem 4. Lebensjahr

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, ist gem. § 50 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.

Der Ausschuss für Jugend und Familie (AJF) der Stadt Borken hat beschlossen, dass auch für Geschwister von Kindern, die im Sinne dieser Vorschrift durch die Landesregierung beitragsfrei gestellt werden, eine Beitragsfreiheit gewährt wird. Die Beitragsbefreiung gilt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der OGS.

Somit haben Eltern während der beitragsfreien Kindergartenjahre ihres Kindes an die Stadt Borken keine Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder OGS zu entrichten, also auch nicht für Geschwisterkinder.