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Die Kulturförderung der Stadt Borken

Richtlinien zur Förderung der nicht-städtischen Kulturarbeit in der Stadt Borken
(Freie Kulturförderung)

Das Kulturbüro der Stadt Borken hat die Aufgabe, die Kulturlandschaft und das künstlerisch kulturelle Profil der Stadt zu sichern und zu gestalten. Hierfür vergibt das Kulturbüro nach den jährlich verfügbaren Mitteln des Haushalts eine freie Kulturförderung.

Die freie Kulturförderung ist stets ein Defizitausgleich und bezieht sich insbesondere auf die Sparten:

  • Kunst
  • Musik
  • Foto, Film, Medien
  • Kulturelle Bildung für Jugendliche
  • Literatur
  • Soziokultur
  • Stadtgeschichte/Heimatveranstaltungen/Jubiläen

Umfasst sind ebenso Aktivitäten, die in ihrem künstlerisch-kreativen Gehalt und/oder der Vermittlungsform innovativen, experimentellen, interkulturellen, inklusiven oder intergenerationellen Charakter haben und/oder relevante Lücken im kulturellen Angebot Borkens schließen. Über Ausnahmen oder Erweiterungen von diesen Kriterien entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Borken (AKS).

Die freie Kulturförderung erfolgt über einen Antrag an das Kulturbüro der Stadt Borken. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller müssen ihre kulturelle Arbeit in einer der oben erwähnten Sparten ausüben. Weiterhin müssen sie einen wahrnehmbaren Beitrag zum Borkener Kulturleben leisten oder einen Bezug zur Stadt Borken haben. Die kulturelle Arbeit der Antragsstellenden muss in Borken stattfinden. Es wird höchstens ein Defizitausgleich gewährt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Stadt Borken. Entsprechende Defizitnachweise zur Beantragung einer Förderung, sind anzugeben (siehe Download Finanzierungsplan). Antragsfrist zur Förderung ist jeweils der 31.5. eines Jahres.
Später eingereichte Anträge können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.

Bei einem Antragsvolumen bis zu 3000 Euro kalenderjährlich entscheidet das Kulturbüro der Stadt Borken / die Stadtverwaltung über eine Förderung. Bei Anträgen über 3000 Euro entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schule, Sport (AKS) des Rates der Stadt Borken, unter Berücksichtigung einer Stellungnahme zum Antrag durch das Kulturbüro. Der AKS wird über alle eingereichten Förderanträge informiert.

Es kann eine finanzielle Förderung in Form eines Defizitausgleichs erfolgen, hierfür ist der Finanzierungsplan und das Projektdatenblatt auszufüllen (siehe Download unten).

Eine Materielle Förderung (z.B. durch Nutzung einer städtischen Immobilie) kann auch oder ggf. zusätzlich erfolgen und ist mit weiteren Zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung abzuklären.

Alle Arten der Förderung durch die Stadt Borken und/oder Dritte sind anzugeben.

Eine finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 3.000 Euro Defizitausgleich ist über die Vordrucke

Finanzierungsplan und

Projektdatenblatt

beim Kulturbüro der Stadt Borken zu beantragen. Die ausgefüllten Vordrucke sind vorzugsweise per Mail an kulturbuero(at)borken.de einzureichen.

Höhere Antragssummen sind über einen schriftlichen Antrag an das Kulturbüro der Stadt Borken einzureichen.