Gesundheit von Körper und Seele ist wichtige Voraussetzung für Wohlbefinden, Lebensfreude, Motivation, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Sie hat daher für die Stadtverwaltung Borken als Arbeitgeberin einen hohen Stellenwert.
Neben Ihren eigenen Bemühungen um Ihre Gesundheit setzen wir als Arbeitgeberin uns seit vielen Jahren für die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ein. Dies geschieht auf vielfältige Weise, z.B. durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitschutzes, des Betrieblichen Gesundheitsmanagements oder des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
► Gesundheits- und Entspannungskurse bzw. Betriebssport
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitszentrum Alamed bieten wir ein spezielles Pausen- und After-Work-Kursangebot für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Borken an. Und sollte Sie zeitlich unabhängig trainieren wollen, steht Ihnen die Trainingsfläche im Gesundheitszentrum Alamed zur Verfügung. Zusätzlich stehen Angebote der Betriebssportgemeinschaft zur Verfügung.
► Vorträge und Seminare
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement bietet regelmäßig Vorträge und Seminare zu aktuellen Gesundheitsthemen an und veranstaltet Workshops u.a. zum Bereich Ernährung.
► Ruheraum
Für eine ungestörte Mittagspause stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Borken Ruhe- und Entspannungsräume zur Verfügung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Mitarbeitende, die von langen bzw. wiederholten krankheitsbedingten Ausfallzeiten betroffen sind, bedürfen der besonderen Förderung, um eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Hierzu leistet das BEM einen wichtigen Beitrag im Rahmen des gesetzlichen Auftrages (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Es umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden wiederherzustellen, zu fördern und zu erhalten, soweit dies im Rahmen der dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Instrumentarien möglich und umsetzbar ist.
Die betroffenen Mitarbeiteden erhalten ein schriftliches Erstangebot zu einem Beratungsgespräch. In diesem Gespräch wird individuell gemeinsam mit der BEM-Berechtigten / dem BEM-Berechtigten nach der bestmöglichen Unterstützung der Stadt Krefeld als Arbeitgeberin zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit gesucht. Es besteht die Möglichkeit, dass an dem Gespräch auch eine Person des Vertrauens sowie die Personal- oder Schwerbehindertenvertretung bzw. weitere inner- und außerbetriebliche Akteure teilnehmen können.