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Die Vergütung richtet sich bei Tariflich Beschäftigten nach den Entgelttabellen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD). Des Weiteren erhalten Tariflich Beschäftigte eine tarifvertraglich festgelegte Weihnachtsgratifikation, die Ende November eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Die Beamt:innen erhalten eine Besoldung gem. dem LBesG NRW.

 

Leistungsorientierte Bezahlung

Mit Einführung des TVöD im Jahr 2005 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes ferner Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung vereinbart. Ziel ist es, die Qualität, Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes zu fördern und Motivation, Eigenverantwortung sowie Führungskompetenz zu stärken. Die Umsetzung und Ausgestaltung erfolgt durch eine Dienstvereinbarung zwischen Verwaltung und Personalvertretung. In der Stadtverwaltung Borken besteht daher aktuell eine Dienstvereinbarung zur Leistungsorientierten Bezahlung. Entsprechende Prämien erhalten Sie jeweils im Januar eines jeden Jahres.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Die Stadt Borken bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine tariflich abgesicherte betriebliche Altersversorgung über die Zusatzversorgungskasse. Hierdurch erhalten die Beschäftigten zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente beim Eintritt in das Rentenalter eine Betriebsrente. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit unter Ausnutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten (Riester-Rente und Bruttoentgeltumwandlung) freiwillig Beiträge für Ihre Altersversorgung zu leisten.