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Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zu stellen.

Kosten:

Vollsperrung: 100 Euro – 200 Euro

Halbseitige Sperrung: 80 Euro bis 110 Euro

Geh- und Radwegsperrung: 40 Euro

Kosten:

Vollsperrung: 100 Euro – 200 Euro

Halbseitige Sperrung: 80 Euro bis 110 Euro

Geh- und Radwegsperrung: 40 Euro

§ 45 Straßenverkehrsordnung

Bauen, beantragen, öffentlich
Sperrgenehmigung

Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 166
Rathaus Gebäude C
Raum: C-056
Im Piepershagen 17
46325 Borken

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