Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zu stellen.
Kosten:
Vollsperrung: 100 Euro – 200 Euro
Halbseitige Sperrung: 80 Euro bis 110 Euro
Geh- und Radwegsperrung: 40 Euro
Kosten:
Vollsperrung: 100 Euro – 200 Euro
Halbseitige Sperrung: 80 Euro bis 110 Euro
Geh- und Radwegsperrung: 40 Euro
§ 45 Straßenverkehrsordnung
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenMartina van Wesel
Raum: C-056
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.