Die Stadt Borken überprüft aufgrund gesetzlicher Vorgaben regelmäßig die öffentliche Kanalisation. Die hierbei festgestellten Schäden müssen innerhalb vorgegebener Fristen saniert werden. Im Zeitraum von Montag, 21. August 2023, bis voraussichtlich Mittwoch, 01. November 2023, werden daher Kanalsanierungsarbeiten im Auftrag der Stadt Borken ausgeführt.
Die Sanierung der 18 Kanalhaltungen im Ortsteil Weseke erfolgt nicht wie so oft in offener Bauweise, sondern kann an diesen Stellen grabenlos in „geschlossener Bauweise“ mittels Schlauchlinerverfahren durchgeführt werden. Bei dem hier eingesetzten Verfahren wird ein mit Harz getränkter und Glasfaser verstärkter Kunststoffschlauch von Schacht zu Schacht eingezogen, mit Druckluft aufgestellt und mittels UV-Licht ausgehärtet. Die Sanierungsarbeiten können daher von den vorhandenen Kanalschächten aus ausgeführt werden.
Während der Durchführung des Schlauchlinerverfahrens und auch bei der noch im Anschluss stattfindenden Sanierung der Anschlussstutzen im Hauptkanal werden die Hausanschlussleitungen kurzfristig - für einige Stunden - außer Betrieb gesetzt. In dieser Zeit sollte kein Abwasser durch die betroffenen Haushalte eingeleitet werden. Die jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner werden im Vorfeld auch noch durch entsprechende Anwohnerinformationen der ausführenden Firmen informiert.
Die Verfahren der „geschlossenen Bauweise“ werden vermehrt aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit eingesetzt. Darüber hinaus wird für Anwohnende die Belästigung durch die Bautätigkeiten (Lärm und Schmutz) auf ein Minimum reduziert. Der erforderliche Baustellenbetrieb kann möglicherweise zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen führen.
Folgende Straßen in Weseke sind betroffen:
Prozessionsweg
Brookstraße
Klemens-August-Straße
Schlückersring
Klünstraße
Kastanienstraße
Kulmer Straße
Birkenweg
Katthagen
Hans-Sachs-Straße
Quellengrund
Wiesenstraße
Für Rückfragen steht Benedikt Gehling von der Fachabteilung Entwässerung der Stadt Borken Tel. 02861 / 939-240 zur Verfügung. Die Stadt Borken bittet um Verständnis für kurzweilige Störungen oder mögliche Behinderungen.